Nutzungs- und Geschäftsbedingungen für „SEA Safeguard“
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Inhalte der Nutzungsbedingungen
1. Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
1.1 Die Bloofusion Germany GmbH – Elbersstr. 8, 48282 Emsdetten (im Folgenden auch: „Bloofusion“ oder „wir“) hat die Software SEA Safeguard (im Folgenden auch „Softwareprodukt“ oder „SEA Safeguard”) zur Überwachung von Online-Marketingaktivitäten entwickelt, die sie Unternehmern (im Folgenden “Kunden”) als “Software as a Service” über das Internet (app.sea-safeguard.com) zur Verfügung stellt. Für die Nutzung von SEA Safeguard gelten diese Nutzungs- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden nur „Nutzungsbedingungen“).
1.2 Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle zwischen Bloofusion und dem Kunden geschlossenen Verträge über die Nutzung des SEA Safeguards (im Folgenden “Software Nutzungsverträge”), auch wenn sie im Rahmen späterer Software Nutzungsverträge nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
1.3 Mit dem Akzeptieren dieser Nutzungsbedingungen kommt zwischen Kunde und Bloofusion Germany GmbH ein mitgeltender Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO zustande. Dieser ist über die folgende URL einzusehen: www.sea-safeguard.com/avv
1.4 Vorbehaltlich abweichender individueller Vereinbarungen gelten ausschließlich diese Nutzungsbedingungen sowie, sofern genutzt, die Bedingungen des Bestellformulars. Die Bedingungen des Bestellformulars gelten im Falle von Überschneidungen oder Widersprüchen zu diesen Nutzungsbedingungen vorrangig.
1.5 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Bloofusion ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Ermöglicht Bloofusion dem Kunden die Nutzung von SEA Safeguard in Kenntnis abweichender Bedingungen des Kunden, gelten diese abweichenden Bedingungen dennoch nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Bloofusion.
1.6 Das Angebot der Nutzung von SEA Safeguard richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.7 Bloofusion behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu erweitern, soweit dies Bloofusion erforderlich erscheint und den Kunden nicht entgegen Treu und Glauben beeinträchtigt. Änderungen oder Ergänzungen (im Folgenden: “Änderungen”) der Nutzungsbedingungen können insbesondere bei technischen Neuerungen, Weiterentwicklungen und Upgrades des SEA Safeguards erforderlich sein, ebenso wie zur Anpassung an eine veränderte Rechtslage, wozu auch neuere Gerichtsurteile zählen. Eine Änderung wird dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor dem Inkrafttreten der Änderung in geeigneter Weise in Textform bekanntgegeben. Der Verweis auf die Änderung der Nutzungsbedingungen erfolgt in der Regel per E-Mail oder innerhalb des Kunden-Accounts, mindestens jedoch beim nächsten Login des Kunden in seinem Kunden-Account. Der Kunde hat das Recht, die Änderung zu akzeptieren oder ihr innerhalb einer Widerspruchsfrist von sechs (6) Wochen nach Bekanntgabe der bevorstehenden Änderung und der Möglichkeit, Bloofusion über den Widerspruch zu informieren, zu widersprechen. Im Falle eines rechtzeitigen Widerspruchs gelten die früheren Nutzungsbedingungen fort. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb der Widerspruchsfrist oder nutzt er SEA Safeguard danach weiter, so gilt die Änderung als akzeptiert und wird Vertragsbestandteil. Bloofusion wird den Kunden auf die Möglichkeit des Widerspruchs, die Widerspruchsfrist sowie die Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich eines unterlassenen Widerspruchs, bei der Bekanntgabe der Änderung hinweisen.
1.8 Sie können die derzeit gültigen Nutzungsbedingungen auf der Website www.sea-safeguard.com/nutzungsbedingungen abrufen, speichern und ausdrucken.
1.9 Die Leistung von Bloofusion besteht im Wesentlichen in der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit an SEA Safeguard durch Zugriff auf das durch den Provider bereitgestellte Rechenzentrum über das Internet. Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist der Router-Ausgang des von Bloofusion genutzten Rechenzentrums zum Internet. SEA Safeguard, die für die Nutzung von SEA Safeguard erforderliche Rechenleistung und der für den Betrieb von SEA Safeguard und die Speicherung der von den Kunden eingegebenen Daten erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden von Bloofusion bereitgestellt. Von Bloofusion nicht geschuldet sind die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und Bloofusion.
1.10 Bei SEA Safeguard handelt es sich um eine Software zum Überwachen von Werbekampagnen auf Online-Werbeplattformen (wie z.B. Google Ads). SEA Safeguard bietet ausdrücklich nur eine Unterstützung an. Gewähr für eine lückenlose Überwachung kann nicht übernommen werden. Das Funktionieren des SEA Safeguards ist davon abhängig, dass die entsprechenden Schnittstellen/API der Online-Werbeplattformen, die außerhalb der Einflusssphäre von Bloofusion liegen, einwandfrei funktionieren; bei einem Ausfall der Schnittstellen kann es dazu kommen, dass der SEA Safeguard keine Fehlermeldungen ausweisen kann. Weitere Beschreibungen und Spezifikationen, sofern verfügbar, sind auf der Website von SEA Safeguard zu finden.
2. Vertragsschluss, Einrichtung eines Kunden-Accounts und Anbindung an Werbeplattform; Zugangsdaten und Zugangssperre
2.1 Sofern nicht im Einzelfall abweichend, kommt der Vertrag über die Nutzung des SEA Safeguard durch einen Online-Vertragsschluss zustande. Mit seiner Registrierung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zur Nutzung des SEA Safeguard ab. Bei erfolgreicher Registrierung erhält der Kunde eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Bestätigungslink, zur Verifizierung der Registrierung. Mit erfolgreicher Verifizierung kommt der Vertrag zustande und der Kunde kann die Leistungen des SEA Safeguard nutzen.
2.2 Nach Vertragsschluss wird für den Kunden ein individueller Kunden-Account eingerichtet. Für die Einrichtung des Kunden-Accounts hat der Kunde Bloofusion die im Einrichtungsprozess abgefragten Daten zur Verfügung zu stellen. Ändern sich diese oder sonstige für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlichen Daten, wird der Kunde Bloofusion unverzüglich über diese Änderungen informieren.
2.3 Nach Erstellung des Kunden-Accounts erfolgt die Anbindung an SEA Safeguard.
2.3.1 Hierzu benötigt der Kunde einen zuvor durch den Kunden eingerichteten, aktiven Account bei der Online-Werbeplattform (Google Ads). Der Kunde ist dabei verantwortlich für die Einhaltung die einschlägigen Nutzungsbedingungen und andere verbindliche Regelungen der jeweiligen verwalteten Online-Werbeplattform. Die Nutzung des SEA Safeguards ist ausdrücklich nicht dafür vorgesehen, gegen Regelungen der Online-Werbeplattformen zu verstoßen; eine entsprechende Nutzung wird von Bloofusion weder akzeptiert noch unterstützt.
2.3.2 Die Anbindung an einzelne Online-Werbeplattformen ist abhängig von den jeweiligen Vorgaben und technischen Anforderungen der Marketingprogramme der einzelnen Online-Werbeplattformen. Der Kunde hat sicherzustellen, dass seinerseits zu erfüllende Hard- und Softwareanforderungen einschließlich einer hinreichenden Internetverbindung erfüllt werden.
2.3.3 Für die Anbindung ist eine Genehmigung des Kunden zur Nutzung seiner Daten durch Bloofusion im Rahmen der Online-Werbeplattform erforderlich. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass Bloofusion alle erforderlichen Berechtigungen erteilt werden.
2.3.4 Der Kunde hat Bloofusion die für die Anbindung erforderlichen Angaben zu machen. Erfolgen die Angaben hierzu nicht oder nicht korrekt, ist die Nutzung des SEA Safeguards nicht möglich.
2.3.5 Für die Überwachung der Accounts des Kunden bei den Online-Werbeplattformen ist Bloofusion durch den Kunden ein Zugang gemäß den Authentifizierungsprotokollen der jeweiligen Online-Werbeplattform zu gewähren. Bloofusion benötigt für jeden zu optimierenden Account auf einer Online-Werbeplattform einen Zugriff, der für Verwaltungskonten oder Einzelaccounts gewährt wird, um eine maximale Transparenz und Übersichtlichkeit des Prozesses zu gewährleisten.
2.4 Die Systemanforderungen des SEA Safeguards sind durch den Kunden zu berücksichtigen. Der Kunde erkennt an, dass eine optimale Leistung nur erzielt werden kann, wenn er jeweils aktuelle Versionen der kompatiblen Browser verwendet.
2.5 Der Kunde ist für die Geheimhaltung des Passworts zu seinem Kunden-Account verantwortlich. Auch soweit dem Kunden verschiedene Accounts für verschiedene Benutzer zur Verfügung gestellt werden, ist der Kunde für sämtliche Handlungen verantwortlich, die unter Nutzung der jeweiligen Accounts vornimmt.
2.5.1 Er wird sein Passwort geheim halten, die Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben und die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Vertraulichkeit ergreifen.
2.5.2 Bloofusion ist berechtigt aber nicht verpflichtet, das Passwort des Kunden bei einem hinreichenden Verdacht auf Missbrauch oder Verlust der Zugangsdaten zu ändern oder den Kunden-Account vorsorglich vorrübergehend zur Vermeidung von Schäden zu sperren.
2.5.3 Bei einem Missbrauch oder Verlust der Zugangsdaten oder einem entsprechenden Verdacht ist der Kunde verpflichtet, dies Bloofusion per E-Mail unter der E-Mail-Adresse support@sea-safeguard.com unverzüglich anzeigen.
2.5.4 Erfolgt diese Mitteilung so, dass Bloofusion binnen einer angemessenen Frist, mindestens jedoch 2 Werktage, den Vorgang prüfen und die Zugangsdaten ändern oder den Kunden-Account vorsorglich sperren kann, werden Schäden, die nach Ablauf dieser Frist durch den Verlust der Zugangsdaten oder einen etwaigen Missbrauch entstehen, dem Kunden nicht zugerechnet. Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig, werden etwaige Schäden dem Kunden zugerechnet, es sei denn, der Kunde hat den Verlust der Zugangsdaten oder den Missbrauch nicht zu vertreten.
3. Testphase
3.1 Sofern Bloofusion dem Kunden zunächst eine Testphase anbietet, kann der Kunde den SEA Safeguard in dieser Phase (ggf. teilweise) kostenfrei nutzen.
3.2 Läuft die Testphase aus, ohne, dass der Kunde in ein kostenpflichtiges Modell wechselt, wird der Kunden-Account durch Bloofusion deaktiviert und Daten des Kunden werden gelöscht.
3.3 Es ist unzulässig, sich nach Ablauf einer Testphase noch einmal für eine Testphase anzumelden. Nach Ablauf einer Testphase setzt eine weitere Nutzung des SEA Safeguards den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags voraus.
3.4 Während der Testphase gelten diese Nutzungsbedingungen mit der Maßgabe, dass Bloofusion lediglich für Haftung und Gewährleistung die gesetzlichen Vorschriften über die Leihe (§§ 598 BGB) gelten. Garantien und Zusicherungen hinsichtlich des SEA Safeguard oder dessen Verfügbarkeit werden für diesen Zeitraum nicht abgegeben.
3.5 Beide Parteien sind berechtigt, die Testphase fristlos vorzeitig zu beenden.
4. Rechteeinräumung; Untersagung
4.1 Nutzungsrecht
4.1.1 Bloofusion räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages das nicht ausschließliche (einfache), nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, den SEA Safeguard zu den in der Leistungsbeschreibung und in diesen Nutzungsbedingungen genannten Zwecken und Bedingungen als Software as a Service (SaaS) über das Internet zu nutzen.
4.1.2 Eine Überlassung von SEA Safeguard in anderer Form erfolgt nicht. Insbesondere hat der Kunde keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes von SEA Safeguard.
4.1.3 Jede Form der Dekompilierung, des Reverse Engineering oder anderer Maßnahmen zur Dekomposition des SEA Safeguards in einzelne Teile oder Komponenten ist untersagt. §§ 69d, 69e UrhG bleiben unberührt.
4.1.4 Über die vorliegende Rechteeinräumung hinaus ist der Kunde nicht berechtigt, den SEA Safeguard zu nutzen oder Dritten zugänglich zu machen. Ebenso ist eine Übertragung der Nutzungsrechte oder die Einräumung einer Nutzungsmöglichkeit an Dritte unzulässig.
4.1.5 Bloofusion ist berechtigt, die Nutzung des SEA Safeguards mit sofortiger Wirkung zu untersagen, wenn und solange objektive Anhaltspunkte für eine Nutzung von SEA Safeguard entgegen diesen Nutzungsbedingungen oder anderweitiger Missbrauch von SEA Safeguard durch den Kunden vorliegen.
4.2 Der SEA Safeguard darf nur für den bestimmungsgemäßen Gebrauch verwendet werden. Eine Ausnutzung oder Ausspähung mittels anderer Software ist nicht gestattet. Ebenso ist es untersagt, die nicht kundenseitig eingebrachten, verfügbaren Daten von SEA Safeguard zu kopieren, weiterzugeben, zu versenden oder zu veröffentlichen, es sei denn, SEA Safeguard stellt eine solche Funktion ausdrücklich zur Verfügung oder dies ist für den bestimmungsgemäßen Gebrauch von SEA Safeguard erforderlich.
4.3 Soweit Bloofusion während der Laufzeit des Vertrages neue Versionen, Updates oder Upgrades des SEA Safeguard bereitstellt, gilt das vorstehende Nutzungsrecht immer nur für die aktuellste Version von SEA Safeguard, wie es von Bloofusion als SaaS bereitgestellt wird.
5. Datensicherheit
5.1 Der Kunde wird von sämtlichen seiner Daten, gleich welcher Art, stets Sicherungskopien auf eigenen Datenträgern erstellen, sofern er diese selbst an Bloofusion übermittelt. Die von Bloofusion entwickelten Softwareprodukte sind als Software as a Service Produkte nicht für die dauerhafte Speicherung oder Archivierung von Daten entwickelt und dürfen daher auch nicht zu diesem Zweck verwendet werden.
5.2 Dem Kunden ist bekannt, dass der SEA Safeguard von Bloofusion dauerhaft mit dem Internet verbunden sind und daher potentiell jederzeit Angriffen ausgesetzt sein können. Ein einer offline Backup-Lösung gleichwertiger oder gar vollständiger Schutz von Daten ist auf einer solchen Infrastruktur technisch nicht möglich, auch wenn Bloofusion sehr hohe Ansprüche an die eigene Sicherheitsinfrastruktur stellt.
5.3 Im Falle eines eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Daten Bloofusion erneut kostenlos zur Verfügung stellen bzw. den Zugriff auf die Daten ermöglichen, damit Bloofusion seinen Leistungspflichten aus diesem Vertrag weiterhin nachkommen kann.
5.4 Der Kunde ist verpflichtet, keinerlei Maßnahmen zu ergreifen, die die Stabilität und Sicherheit von SEA Safeguard, der verwendeten Infrastruktur oder der verwalteten Online-Werbeplattformen beeinträchtigen oder gefährden könnten, sofern sich dies nicht notwendigerweise aus der vertragsgemäßen Nutzung von SEA Safeguard oder verwalteten Online-Werbeplattformen ergibt.
5.5 Wird der Software Nutzungsvertrag ohne Vorwarnung und vorzeitig ohne ein Verschulden des Kunden beendet, wird Bloofusion dem Kunden eine angemessene Frist zur Sicherung seiner Daten einräumen. Dies gilt nicht, sofern die Beendigung aufgrund einer schwerwiegenden Vertragsverletzung durch den Kunden erfolgt ist, die ein weiteres Festhalten am Vertrag für Bloofusion unzumutbar macht.
6. Besondere Kundenpflichten
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
6.2 Alle vom Kunden bei Vertragsschluss angegebenen Daten müssen richtig und vollständig sein und stets aktuell gehalten werden.
6.3 Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass etwaige Mitarbeiter, die SEA Safeguard nutzen, entsprechend qualifiziert und geschult sind.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, die generelle Funktionalität von SEA Safeguard regelmäßig, mindestens aber einmal pro Monat, zu überprüfen. Vorschläge von SEA Safeguard, die ausschließlich auf einer Datenanalyse durch SEA Safeguard basieren, sind vom Kunden zu überprüfen, bevor der Kunde anhand der Vorschläge eine darauf basierende geschäftliche Entscheidung trifft.
6.5 Treten Störungen, Mängel oder anderweitige Funktionseinschränkungen des SEA Safeguards auf oder tritt bei einer Überprüfung des Kunden nach Ziffer 6.4 eine Störung, Mangel oder anderweitige Funktionseinschränkung zu Tage, hat der Kunde dies unverzüglich nach ihrer Entdeckung durch den Kunden oder eines seiner Mitarbeiter oder anderweitiger Personen, die den SEA Safeguard für den Kunden nutzen, Bloofusion anzuzeigen. Die jeweilige Beeinträchtigung ist Bloofusion soweit möglich in Textform und vorzugsweise per E-Mail zu schildern, um eine Reproduktion zu ermöglichen, was in vielen Fällen erforderlich ist, um der Beeinträchtigung abhelfen zu können. Der Kunde wird Bloofusion angemessen bei der Beseitigung der Beeinträchtigungen unterstützen, sofern und soweit dies notwendig ist.
6.6 Der Kunde ist verpflichtet, Bloofusion bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen bestmöglich und umfassend zu unterstützen. Diese Pflicht umfasst insbesondere die rechtzeitige Zurverfügungstellung erforderlicher oder von Bloofusion angeforderter Informationen, Unterlagen und Inhalte, insbesondere für die Anpassung von Inhalten auf dem Kunden-Account.
6.7 Der Kunde wird verbindlich mindestens einen Ansprechpartner für Bloofusion benennen und als solchen im Kunden-Account hinterlegen, der berechtigt und in der Lage ist, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung anstehenden Entscheidungen zu treffen und an Bloofusion zu kommunizieren. Soweit der Kunde keinen anderen Ansprechpartner benennt, ist der Admin-User des Kunden Ansprechpartner für Bloofusion und dessen E-Mail-Adresse für die Kommunikation mit Bloofusion maßgeblich.
6.8 Der Kunde muss jedwede Tätigkeit unterlassen, die geeignet ist, den Betrieb von SEA Safeguard, die angebotenen Leistungen und/oder die dahinterstehende technische Infrastruktur zu beeinträchtigen und/oder übermäßig zu belasten. Hierzu zählen insbesondere
- die Verwendung von Software, Scripten oder Datenbanken in Verbindung mit der Nutzung von SEA Safeguard;
- das automatische Auslesen, Blockieren, Überschreiben, Löschen, Modifizieren, Kopieren von Daten, soweit dies nicht für die bestimmungsgemäße Nutzung von SEA Safeguard erforderlich ist.
6.9 Der Kunde verpflichtet sich gegenüber Bloofusion, bei der Verwendung von SEA Safeguard keine strafbaren oder sonst rechtswidrigen oder in die Rechte Dritter eingreifenden Inhalte und/oder Daten einzustellen und keine Viren oder sonstige Schadsoftware enthaltenden Programme im Zusammenhang mit SEA Safeguard zu nutzen.
7. Aktualisierungen
7.1 Bloofusion ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Umfang und Funktionsweise des SEA Safeguards jederzeit während der Vertragslaufzeit zu ändern, erweitern, verbessern und/oder an technische Entwicklungen anzupassen ebenso wie sicherheitsrelevante Änderungen vorzunehmen. Dabei bleibt es Bloofusion vorbehalten, ohne vorherige Ankündigung über SEA Safeguard angebotene Leistungen zu ändern, um dem Kunden ein entsprechend optimiertes Leistungsangebot zu bieten, sofern hierdurch die Tauglichkeit von SEA Safeguard zum vereinbarten Zweck erhalten bleibt und das optimierte Angebot unter Beachtung beiderseitiger Interessen für den Kunden zumutbar ist.
7.2 Darüber hinaus ist Bloofusion berechtigt, Änderungen, Anpassungen, Einschränkungen, die Entfernung von Funktionalitäten am SEA Safeguard und der damit angebotenen Leistungen vorzunehmen, wenn geänderte rechtliche Vorschriften oder Normen oder neue technische oder wissenschaftliche Erkenntnisse dies bedingen.
7.3 Die Art der Umsetzung obliegt Bloofusion. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Aufrechterhaltung einzelner bestimmter Funktionalitäten oder auf deren Einführung.
8. Verfügbarkeit des SEA Safeguard
8.1 SEA Safeguard steht an sieben Tage die Woche jeweils 24 Stunden zur Verfügung („Betriebszeit“). Verfügbarkeit ist die Möglichkeit des Kunden, die wesentlichen Funktionalitäten des SEA Safeguard zu nutzen. Bloofusion ist um einen störungsfreien Betrieb des SEA Safeguard bemüht. Dies beschränkt sich naturgemäß auf Leistungen, auf die Bloofusion einen Einfluss hat. Bloofusion weist den Kunden daher darauf hin, dass es zu Einschränkungen oder Beeinträchtigungen bei der Nutzung des SEA Safeguard kommen kann, die außerhalb des Einflussbereichs von Bloofusion liegen.
8.2 Zeiten, in denen der SEA Safeguard aufgrund technischer oder anderweitiger Probleme, die Bloofusion nicht zu vertreten hat (wie beispielsweise höhere Gewalt, internet-/netzbedingte Ausfälle, Verschulden Dritter, Ausfall auf Seiten der verwalteten Online-Werbeplattformen), nicht erreichbar sind („Ausfallzeiten“), zählen daher nicht zur Verfügbarkeit. Ebenso werden die Zeiten für erforderliche Wartungsarbeiten am SEA Safeguard nicht zur Verfügbarkeit gezählt.
8.3 Bloofusion wird sich bemühen, regelmäßige Wartungsarbeiten zwischen 17 Uhr und 9 Uhr MEZ vorzunehmen.
8.4 Bloofusion bleibt es unbenommen, den Zugang zum SEA Safeguard aufgrund von Wartungsarbeiten, Kapazitätsbelangen und aufgrund anderer Ereignisse, die nicht im eigenen Machtbereich stehen, ganz oder teilweise, zeitweise oder auf Dauer, einzuschränken. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Sicherheit und Integrität des SEA Safeguards eine Einschränkung des Zugangs des Kunden erfordert. Entsprechende Ausfallszeiten werden bei der Verfügbarkeit ebenfalls nicht berücksichtigt.
9. Gewährleistung
9.1 Bloofusion erbringt Leistungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt nach anerkannten Regeln der Technik. Technische Störungen an der SEA Safeguard wird Bloofusion schnellstmöglich beseitigen, um einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb des SEA Safeguard insgesamt anzubieten. Dies gilt nur für Störungen, die in den Verantwortungsbereich von Bloofusion fallen.
9.2 Hinsichtlich der Einräumung der Nutzungsmöglichkeit des SEA Safeguard gelten die Gewährleistungsvorschriften der §§ 535 ff. BGB. Der verschuldensunabhängige Schadensersatzanspruch gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen. Für sonstige Leistungen gilt das für Dienstverträge anwendbare Recht.
9.3 Der Kunde wird Bloofusion unter support@sea-safeguard.com oder über ein ggf. von Bloofusion angebotene Ticketsystem unverzüglich durch eine nachvollziehbare Schilderung und, soweit möglich, nachgewiesen durch schriftliche Aufzeichnungen oder sonstige veranschaulichende Unterlagen wie beispielsweise Screenshots, über etwaige Störungen informieren.
9.4 Wird die vertragsgemäße Nutzung des SEA Safeguards durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, wird Bloofusion den Kunden hiervon unverzüglich unterrichten und ihm in geeigneter Weise den Zugriff auf seine Daten ermöglichen. Bloofusion wird in einem solchen Fall nach eigenem Ermessen den SEA Safeguard so umgestalten, dass es bei im Wesentlichen gleichbleibender Funktionalität nicht mehr die Rechte Dritter verletzt oder die für eine weitere Nutzung erforderlichen Rechte erwerben. Sofern beides nicht unter verhältnismäßigen und angemessenen Bedingungen möglich ist, kann Bloofusion entscheiden, die von der Rechtsverletzung betroffene Softwarefunktion nicht mehr anzubieten. Dem Kunden stehen in einem solchen Fall die entsprechenden seine Gegenleistung betreffenden gesetzlichen Ansprüche und Rechte zu (insb. Minderung oder Kündigung). Der Anspruch auf eine erneute Bereitstellung des SEA Safeguard mitsamt der aufgrund der Rechtsverletzung entfernten Funktionalität ist jedoch ausgeschlossen.
10. Haftung
10.1 Bloofusion haftet bei Leistungen, die gegen Entgelt erbracht werden, bei leichter Fahrlässigkeit nur für Schäden, die durch die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht entstehen. Wesentliche Vertragspflichten (auch Kardinalpflichten genannt) sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Bloofusion haftet in diesen Fällen nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für alle anderen Schäden ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit oder ganz ohne Verschulden ausgeschlossen.
10.2 Bloofusion haftet in dem Fall, dass der Kunde des SEA Safeguard unentgeltlich nutzen kann, nur bei grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden oder bei Schäden, die aus dem arglistige Verschweigen eines Rechtsmangels oder Fehlers des SEA Safeguard seitens Bloofusion entstehen.
10.3 Bloofusion haftet weiterhin nicht für Schäden des Kunden, die dadurch verursacht wurden, dass der Kunde seine Zugangsdaten nicht ausreichend vor einem Zugriff Dritter geschützt hat und Dritte mit diesen Zugangsdaten unbefugt auf den SEA Safeguard zugreifen konnten.
10.4 Bloofusion haftet nicht für dem Kunden entstandene Schäden, die auf eine Verletzung der Pflichten des Kunden aus Ziffer 6, insbesondere der Ziffern 6.3 und 6.4 zurückzuführen sind; dies gilt nicht, sofern der Kunde die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.
10.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung der Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Bloofusion.
10.6 Die Haftung von Bloofusion für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit von Bloofusion oder deren Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ebenso wie eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus Garantien wird weder durch die vorstehenden Bestimmungen noch durch jegliche anderen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ausgeschlossen oder beschränkt.
11. Haftungsfreistellung
11.1 Bloofusion haftet nicht für die vom Kunden in den verwalteten Online-Werbeplattformen eingestellten Werbekampagnen. Der Kunde ist verpflichtet, Bloofusion von sämtlichen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung ihrer Rechte durch rechtsverletzende oder falsche Angaben in Werbekampagnen des Kunden, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung von rechtsverletzenden Suchbegriffen, freizustellen.
11.2 Der Kunde übernimmt alle Kosten, die Bloofusion aufgrund einer durch den Kunden verursachten Verletzung von Rechten Dritter entstehen, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen und notwendigen Kosten. Der Kunde hat das Recht nachzuweisen, dass Bloofusion tatsächlich geringere Kosten entstanden sind. Alle weitergehenden Rechte (einschließlich darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche) von Bloofusion bleiben hiervon unberührt.
11.3 Die vorstehenden Pflichten gelten nur, soweit der Kunde die betreffende Rechtsverletzung zu vertreten hat.
12. Vergütung, Abrechnung und Zahlungsverzug
12.1 Der Kunde ist verpflichtet, an Bloofusion die vereinbarte Vergütung zu zahlen.
12.1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erfolgt diese Vergütung monatlich pro Projekt und richtet sich nach der im Angebot von Bloofusion enthaltenen Preisübersicht. Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich und können seitens Bloofusion nach billigem Ermessen für zukünftige Bestellungen angepasst werden.
12.1.2 Alle genannten Vergütungen und Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
12.2 Der Kunde erhält bis zum 5. des Folgemonats eine Rechnung über die von ihm für den vorangegangenen Monat zu zahlende Vergütung. Alle Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Die Vergütung ist per SEPA-Lastschriftverfahren zu zahlen. Bloofusion kann die Rechnung dem Kunden nach billigem Ermessen per Post, per E-Mail oder durch Upload im Kunden-Account zukommen lassen.
12.3 Der Kunde hat die Möglichkeit, unter seinem Account verschiedene Projekte zu starten. Jedes Projekt läuft mindestens einen Monat und kann jeweils zum Ende des laufenden Monats beendet werden.
12.4 Entzieht der Kunde Bloofusion vor Ablauf der Vertragslaufzeit den Zugriff auf seine für die Nutzung des SEA Safeguards erforderlichen Daten oder liegen andere aus dem Verantwortungsbereich des Kunden resultierende Gründe dafür vor, dass SEA Safeguard nicht oder nicht vollumfänglich genutzt werden kann, so bleibt der Kunde bis zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. der anderweitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet, eine monatliche Vergütung zu entrichten.
12.5 Befindet sich der Kunde mehr als 14 Tage ab Fälligkeit der jeweiligen Vergütung in Zahlungsverzug (Stornierung der Abbuchung), ist Bloofusion unbeschadet weitergehender Rechte, nach vorheriger Mahnung mit Fristsetzung und fruchtlosem Ablauf der Frist, berechtigt, den Zugang des Kunden zum Kunden-Account zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, auf den Zeitraum der Sperrung entfallenden Vergütungen zu zahlen. Die Sperrung wird erst wieder aufgehoben, wenn der Kunde die ausstehende Zahlung vollständig nachholt.
12.6 Der Kunde darf nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Die vorgenannten Einschränkungen gelten nicht bezogen auf Mängelrügen oder Gegenansprüche des Kunden aus demselben Vertrag sowie aus einer etwaigen Rückabwicklung des Vertrags.
12.7 Der Kunde kann Forderungen aus diesem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Bloofusion an Dritte abtreten.
13. Laufzeit und Kündigung
13.1 Der Software Nutzungsvertrag beginnt mit Vertragsschluss (vgl. Ziffer 2.1) und wird, sofern nicht abweichend vereinbart, auf unbestimmte Zeit geschlossen.
13.2 Im Falle einer unbestimmten Vertragslaufzeit können beide Vertragsparteien den Software Nutzungsvertrag mit einer Frist von 14 Kalendertagen zum Monatsende kündigen.
13.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Kündigungsgründe liegen für Bloofusion insbesondere vor, wenn
- der Kunde schuldhaft gegen die Nutzungsbedingungen verstößt;
- der Kunde für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Vergütung bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug kommt.
13.4 Wird der Vertrag aufgrund eines vom Kunden zu vertretenden Umstandes vorzeitig beendet, kann Bloofusion Schadensersatz verlangen.
13.4.1 Wurde eine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart, beläuft sich dieser Schadensersatz auf die Hälfte der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit vom Kunden zu zahlenden Vergütung, berechnet anhand des monatlichen Durchschnitts der Vergütung während der bisherigen Vertragslaufzeit. Enthält die vereinbarte Vergütung als eine Komponente Festgebühren, berechnet sich der Schadensersatz nach den für die restliche Vertragslaufzeit anfallenden Festgebühren in voller Höhe, zuzüglich der Hälfte der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit anfallenden anderweitigen Vergütungsanteile, berechnet anhand deren monatlichen Durchschnitts während der bisherigen Vertragslaufzeit. Weist der Kunde nach, dass Bloofusion tatsächlich ein geringerer Schaden entstanden ist, ist nur dieser Schaden vom Kunden zu zahlen.
13.4.2 Wurde der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann Bloofusion Schadensersatz entsprechend der voranstehenden Regelung verlangen, jedoch nur für den Zeitraum, den der Vertrag bei einer Kündigung nach Ziffer 13.2 noch bestanden hätte.
13.4.3 Dem Kunden ist in den vorgenannten Fällen der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger entstanden.
13.4.4 Weitergehende Rechte von Bloofusion bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
13.5 Kündigungen müssen schriftlich oder per E-Mail an support@sea-safeguard.com erklärt werden.
14. Folgen der Vertragsbeendigung
14.1 Mit Vertragsbeendigung verliert der Kunde den Zugriff auf den SEA Safeguard und ist nicht länger zur Nutzung des SEA Safeguard berechtigt.
14.2 Der Kunde ist nach Vertragsbeendigung verpflichtet, Bloofusion den Zugriff auf sämtlichen Werbeplattformen zu entziehen.
14.3 Bloofusion wird den jeweiligen Kunden-Account 60 Tage nach Vertragsbeendigung löschen. Davon unberührt bleibt das Recht von Bloofusion, Daten zu Abrechnungs- oder Auswertungszwecken weiterhin zu speichern.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Erfüllungsort ist der Sitz von Bloofusion.
15.2 Gerichtsstand und Rechtswahl
15.2.1 Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist Steinfurt. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
15.2.2 Die Beziehungen zwischen Bloofusion und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss von dessen Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
15.3 Salvatorische Klausel
15.3.1 Sollten Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen oder anderer Vereinbarungen zwischen Bloofusion und dem Kunden, ganz oder in Teilen, lückenhaft, unwirksam, nichtig und/oder undurchsetzbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
15.3.2 Die Parteien verpflichten sich, eine lückenhafte, unwirksame, nichtige und/oder undurchsetzbare Bestimmung gemeinsam durch eine wirksame und durchführbare zu ergänzen bzw. zu ersetzen, die der unwirksamen, nichtigen und/oder undurchsetzbaren Bestimmung so nah wie möglich kommt.
15.4 Bei höherer Gewalt (z. B. bei Naturkatastrophen, Pandemien, Feuer, Krieg, Terrorismus oder Streiks) werden die Leistungs- und Lieferfristen für die Dauer dieser Ereignisse ausgesetzt.